Ein frei fahrendes Schiff, das mit einer Bunkerstation verbunden ist und Schiffe während der Fahrt mit Treibstoff versorgt, wodurch keine Zeitverluste durch das Bunkern entstehen, wird in der Steuergesetzgebung als "Leurchip" bezeichnet. In der Praxis wird es üblicherweise als Bunkerboot bezeichnet. Die meisten Bunkerstationen verfügen über ein oder manchmal mehrere Bunkerboote.